Bis zu 50 Prozent Kostenerstattung für unsere Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Pflege

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele beruflich Pflegende ein zentraler Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Arbeitsstelle. Mit der Förderrichtlinie § 8 Abs. 7 SGB XI „Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ werden Pflegeeinrichtungen gefördert, die sich dahingehend weiterentwickeln möchten.

Was bedeutet das für Dich?

Viele Fortbildungen, Inhouse-Schulungen und Prozessberatungen der meco Akademie können bis zu 50 Prozent rückerstattet werden. Wir stellen den notwendigen Förderantrag für Dich.

Das klingt interessant?

In unserem Video erfährst Du von unseren Kolleginnen Lucie Strauß und Susanne Hainbach alles über die Förderung.

Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung steht Dir Susanne Hainbach gerne zur Verfügung.

Schreibe ihr einfach eine E-Mail an s.hainbach@meco-akademie.de oder rufe sie unter der Telefonnummer 015758749268 an.