Dein Quereinstieg in den Erzieher:innen-Beruf
Du denkst darüber nach, in die Arbeit in Kindertagesstätten oder Schulen einzusteigen, aber hast keinen klassischen pädagogischen Abschluss? Kein Problem! Auch ohne eine staatliche Anerkennung kannst Du mit gleichem Gehalt und gleicher Sicherheit wie Erzieher:innen in das Arbeitsfeld einstiegen. Wie? Als anerkannte sozialpädagogische Fachkraft. Das wirst Du mit unserer Weiterbildung.
Du benötigst dafür eine Anerkennung als Person im Quereinstieg und eine Praxisstelle. Wir führen Dich durch die nötigen Schritte.
Die Anerkennung beantragst Du auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Möglichkeiten des Quereinstiegs
Quereinstieg als sozialpädagogische Fachkraft
Qualifikationen für die Anerkennung
Für die Anerkennung als Sozialpädagogische Fachkraft gelten folgende Berufsgruppen und Abschlüsse als qualifiziert:
- Hochschulabsolvent:innen: Erziehungswissenschaften, Lehramt, Psychologie, Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik, Sprachheilpädagogik sowie vergleichbare Abschlüsse
- Familienpfleger:innen
- Fachkräfte Sprache und Integration aus dem Bundesprogramm „Sprach Kitas“, bzw. dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“
- Kinderkrankenpfleger:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
- Ergotherapeut:innen
- Logopäd:innen
- Sporttherapeut:innen
- Kinderpfleger:innen
- Sozialpädagogische Assistent:innen
- Heilerziehungspfleger:innen
Auch Personen, die ein Hochschulstudium in einem der folgenden Schwerpunkte mitbringen, können als Quereinsteiger:innen anerkannt werden:
- Medienpädagogik
- Körper, Bewegung und Gesundheit
- Naturwissenschaften und Umweltpädagogik
- Kunst- und kreatives Handwerk
- Musik
- Darstellende Kunst
- Heilpädagogische Gruppen
Weiterbildungsauflagen für Quereinsteiger:innen
Wenn Du einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss hasst, musst Du Dich für Deine Anerkennung weiterbilden. Das machst Du berufsbegleitend zu Deiner Tätigkeit in einer Kita oder Schule in dem sogenannten Basiskurs (184 Stunden) oder dem Kombinationskurs (300 Stunden).
Quereinstieg als sonstige geeignete Person oder Native Speaker
Qualifikation für die Anerkennung
Du kannst auch als “sonstige geeignete Person” anerkannt werden, wenn Du nachweislich längere Zeit (mind. 18 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre) in einem pädagogischen Bereich gearbeitet hast. Beispielsweise als Sozial- oder Sozialpädagogische Assistent:in oder Kindertagespfleger:in.
Des Weiteren können auch Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache als “Native Speaker” in Kitas mit bilingualer Konzeption arbeiten. Herfür ist ein B2-Sprachniveau in Deutsch soweit einen mittleren Schulabschluss erforderlich.
Weiterbildungsauflagen für Quereinsteiger:innen
Sonstige geeignete Personen, die den Quereinstieg anstreben, müssen sich ebenfalls weiter qualifizieren. Je nach beruflicher Vorbildung besuchst Du den Grundkurs (128 Stunden) oder den Grundkurs Plus (228 Stunden).
Was Du tun musst, um loszulegen
- Wende Dich an die Quereinstiegsberatung der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung für Jugend (Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin, Tel. 030 902 276 981) und stelle den Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger:in. Sprechzeiten: Di 10:00 -12:00 Uhr und Do 12:00 -14:00 Uhr – zur Quereinstiegsberatung
- Vereinbare einen Termin bei Susanne Sobich und lass Dich zu einer geeigneten Praxisstelle und Fördermöglichkeiten beraten.
- Sobald Du das Schreiben der Senatsverwaltung erhalten hast und die Suche nach einer Praxisstelle läuft, meldest Du Dich zur Weiterbildung an.
Deine Ansprechpartnerin
Susanne Sobich
0176 458 908 26
s.sobich@meco-akademie.de